BVB: Keine Börsen-Sanktionen wegen Götze-Transfer

Wegen seiner Informationspolitik muss Bundesliga-Vizemeister Borussia Dortmund, der an der Börse notiert ist, keine Sanktionen befürchten. Ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erklärte, dass sich der Verdacht auf Insiderinformationen nicht bestätigt habe.

Der Club habe nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen, ähnliches hatten bereits die „Ruhr Nachrichten“ berichtet. Die Bafin musste prüfen, ob durch den Götze-Transfer der Kurs der Dortmunder Anteilsscheine beeinflusst worden sein konnte. Diesen Verdacht konnte die Bafin nun ausräumen.

Schließlich hatte der Club seine Anteilseigner erst zwei Tage nach der öffentlichen Bestätigung des Götze-Transfers via ad hoc Mitteilung über den Wechsel informiert. Der Club argumentierte, dass man zu jener Zeit keine Börsenmeldung publiziert habe, da zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Anfrage in der Strobelallee eingegangen gewesen sei.

Deshalb sei der Verein auch nicht in der Situation gewesen, eine offizielle Meldung herauszugeben. Dies musste die Bafin nun unter die Lupe nehmen. Mit der BVB-Informationspolitik ging auch die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) d‘accord, so sei eine Absichtserklärung des Spielers Götze nicht zwangsläufig für eine ad hoc Meldung ausreichend.

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