DFB: Hoffenheim-Einspruch zurückgewiesen

Der Einspruch der TSG 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaspiels vom 18. Oktober gegen Bayer Leverkusen (1:2) wurde soeben vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) zurückgewiesen.

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, begründete die Entscheidung folgendermaßen: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallen gelassen. Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor.“

Die TSG Hoffenheim hat jetzt noch die Möglichkeit innerhalb von einer Woche gegen diese Entscheidung Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen.

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