VfL Wolfsburg: VW-Aufträge nur für Sponsoren-Kohle

In der „Süddeutschen Zeitung“ wurde gestern darüber berichtet, dass der VW-Konzern oftmals nur Aufträge vergeben hat, wenn im Gegenzug dazu auch ein Sponsorenvertrag mit dem VfL Wolfsburg abgeschlossen worden ist. Dafür musste der Konzern jetzt 2 Millionen € Bußgeld berappen, ein langwieriger Prozess wird dadurch verhindert.

VfL Wolfsburg: VW-Aufträge nur für Sponsoren-Kohle (Repro: Uwe Jansen)

VfL Wolfsburg: VW-Aufträge nur für Sponsoren-Kohle (Repro: Uwe Jansen)

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat der Volkswagen AG ein Bußgeld aufgebrummt, es hätte auch den Einkaufsvorstand Franciso Javier Garcia Sanz persönlich treffen können. Garcia Sanz, der in der Autokonzernhierarchie der Wolfsburger nach Aufsichtsratsboss Ferdinand Piëch und Vorstandschef Martin Winterkorn die Nummer drei ist, wird jedoch von Justitia verschont.

Der einflussreiche Einkaufsvorstand von VW wird also nicht bestraft für die verbotene Vermischung von Konzerngeschäften plus Sponsoring beim Werksclub VfL Wolfsburg. Dort ist Garcia Sanz nicht nur Präsidiumsmitglied, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender. Die Kooperation zwischen VfL und VW war den schwäbischen Ermittlern zu eng, dafür muss der Autokonzern jetzt 2 Millionen € hinblättern. Das steht auf den beiden Bußgeldbescheiden, die das Gericht nach Aussage der Staatsanwaltschaft jetzt versendet hat. In Wolfsburg sind sie allerdings noch nicht angekommen.

Aus der Einkaufsparte des Konzerns haben bereits zwei Führungskräfte ihren Strafbefehl von 150.000 respektive 100.000 € bezahlt, VW springt dafür ein. Der Autokonzern zahlt gerne, denn im Gegenzug schließt die Justiz die unangenehme Akte und wird nicht in einem Prozess aufklären, wie Dienstleister und Zulieferer von Volkswagen offenbar mit System dazu gedrängt worden sind, den konzerneigenen Klub mit Sponsorengeldern unter die Arme zu greifen.

Somit gibt es ergo keine Öffentlichkeit, keine Gerichtsverhandlung und bald auch keine Schlagzeilen zu dem Thema mehr, obwohl es sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft um Korruption handelt. Man hätte einen Musterprozess gehabt, als Exempel hätte hier ein Deal zwischen der Telekom-Tochter T-Systems und Volkswagen gedient, aus dem der VfL Profit ziehen sollte. Die „Süddeutsche Zeitung“ stellt die Frage, was bei Konzerngeschäften und im Fußball erlaubt sei, und was nicht?!

Der Volkswagen Konzern kommt durch das Ende des Ermittlungsverfahrens billig davon, so wie Garcia Sanz selbst. Die neue Gesetzeslage hätte es erlaubt, den Autokonzern mit bis zu 20 Millionen € zu bestrafen. Doch als VW mit T-Systems im Jahr 2010 den Deal aushandelte, war das neue Recht noch nicht in Kraft. Das damalige Gesetz sah für eine Ordnungswidrigkeit eine Maximalstrafe von 1 Million € vor.

Da die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zwei Verstöße festgestellt hatte, also in Summe 2 Millionen €. Und zwar 1 Million € dafür, dass zwischen VW und VfL strafbare Koppelgeschäfte ins Leben gerufen worden seien, die die Konzernstruktur nicht verhindert habe. Zweitens: 1 Million dafür, dass durch Garcia Sanz pflichtwidrig gegen entsprechende Straftaten nicht vorgebeugt worden sei. VW habe allerdings nach dem Bekanntwerden des Bestechungstatbestandes Abhilfe geschaffen und Konsequenzen gezogen. Deshalb verzichtete die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage auf ein persönliches Strafgeld für den Einkaufsvorstand.

Das Landgericht Stuttgart geht jetzt davon aus, dass Volkswagen für Zulieferer keine Aufträge mehr mit Sponsorengeldern vermischt, es hat zudem ein Verfahren wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit gegen fünf Angeklagte eingestellt (unter Geldauflagen). Ferner mussten drei ehemalige Mitarbeiter und Manager von T-Systems zwischen 20.000 und 50.000 € abdrücken, zwei der Verurteilten haben sogar soziale Dienste abgeleistet. Sie wurden also weitaus geringer bestraft als die beiden ebenfalls angeklagten Mitarbeiter aus der Einkaufsspartenführung von Garcia Sanz (100.000 bzw. 200.000 €).

Dahingehend wird deutlich, dass die Justiz die Hauptschuld nicht bei der Telekom, sondern bei VW gesehen hat. VW hatte das anrüchige Geschäft selbst angezeigt, nachdem es interne Auffälligkeiten gegeben hatte. Das Gericht erklärte, dass dieses Verfahren in Unternehmen den Blick für mögliche Gefahren geschärft habe, wenn Zuständigkeiten für Sponsoren und Einkauf nicht hinreichend klar getrennt seien. Außerdem sei es äußerst unwahrscheinlich, dass eine Causa wie bei VfL, Telekom und VW in nächster Zeit in Deutschland noch einmal ins Leben gerufen werde.

Laut der Ermittlungsresultate hatte Volkswagen im Jahr 2010 mit T-Systems einen hoch dotierten Vertrag bezüglich der Pflege der Computersysteme erst dann verlängert, nachdem die Telekom-Tochter signalisiert hatte, mit dem VfL einen Sponsorenvertrag zu verlängern, der dem Klub 4 Millionen € pro Jahr einbrachte. Die Staatsanwaltschaft sah auch im späteren Ausstieg von T-Systems keinen Grund, den Gesetzesverstoß als hinfällig zu betrachten.

Bei Durchsuchungen in Wolfsburg hatten die Strafermittler viele Hinweise auf Koppelgeschäfte zwischen VfL und Konzern ausfindig gemacht. Das gilt auch für Dokumente, die über den Schreibtisch von Garcia Sanz sind. Das Thema ist für VW jetzt beendet. Der Konzern ist allerdings weiterhin der Meinung, dass er sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt habe. Er wird allerdings gegen die beiden Bußgeldbescheide keinen Einspruch einlegen, sondern die Strafe zahlen. VW möchte damit ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden, dieses würde viele Unternehmensressourcen binden und in den VfL sowie den Konzern immer wieder Unruhe bringen.

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