Archiv der Kategorie: Sportgericht

Phantomtor: Markus Merk hat Verständnis für DFB-Entscheidung

Im „Interview der Woche“ hat der ehemalige Weltschiedsrichter Markus Merk auf Sky.de erklärt, dass das DFB-Sportgericht bezüglich des Phantomtors von Stefan Kießling in der Partie bei der TSG Hoffenheim richtig entschieden habe.

„Ich habe Verständnis für diese Entscheidung, man kann natürlich darüber diskutieren, ob sich ein starker Verband den Vorgaben der FIFA beugen und gegen die allgemeine Empfindung entscheiden sollte oder muss.“ Es sei in der augenblicklichen politischen Lage allerdings nicht einfach, einen Konfrontationskurs zu fahren, so Merk. „Es hätte mit Sicherheit auch andere Optionen der Urteilsfindung gegeben, wobei man den elementaren wichtigen Grundsatz der Tatsachenentscheidung nicht gekippt hätte.“

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Bayer Leverkusen: Stefan Kießling nimmt Facebook-Seite vom Netz

Bayer Leverkusens Torjäger Stefan Kießling hat seine Facebook-Seite offline gestellt, da er infolge seines Phantomtors in Hoffenheim schlimmen Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt war. Sogar ein Politiker schrieb, dass er sich wünsche, Kießling würde sich beide Beine brechen.

Auf Anfrage des Sportinformationsdienstes (sid) bestätigte Leverkusens Kommunikationsdirektor Meinolf Sprink, dass nach „Beschimpfungen jeglicher Art von Nachrichten unter der Gürtellinie“ die Facebook-Seite vom Netz genommen worden sei. Dies geschah bereits Ende letzter Woche, Kießling verfügte auf seiner Facebook-Seite über rund 110.000 Fans, wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist, will der Bundesliga-Torschützenkönig der vergangenen Spielzeit die Kommunikation mit seinen Anhängern via Facebook allerdings wieder aufnehmen.

„Es war nicht sehr einfach, ich habe sogar Briefe nach Hause kommen, das war alles sehr grenzwertig“, so Kießling im „Kölner Express“. „Ich bin heilfroh, dass die Sache nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts jetzt beendet ist, und hoffe das sich die Situation jetzt endlich beruhigt.“

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TSG Hoffenheim: Kein Einspruch nach Phantomtor-Urteil

Die TSG Hoffenheim wird nach dem Phantomtor-Urteil des DFB-Sportgerichts keine Revision gegen die Entscheidung beantragen. Am Montag hatte unter Vorsitz von Hans E. Lorenz das DFB-Sportgericht den Hoffenheimer Protest gegen die Spielwertung der Partie gegen Bayer Leverkusen (1:2) vom 18. Oktober als nichtig erklärt.

Die Kraichgauer hatten die DFB-Gerichtsbarkeit angerufen, weil der Kopfball von Leverkusens Angreifer Stefan Kießling zum 2:0 durch ein Loch im Außennetz ins Tor geflogen war. Schiedsrichter Dr. Felix Brych aus München erkannte den Treffer allerdings an.

Peter Rettig, Vorsitzender der TSG-Geschäftsführung, erklärte: „Wir haben uns nach intensiven Überlegungen schließlich dazu entschieden, auf den Weg in die nächsthöhere Instanz zu verzichten. Dieser Entschluss ändert nichts daran, dass wir die Entscheidung des Gerichts als falsches Signal für den Fußball insgesamt ansehen. Dennoch werden wir dieses Urteil anerkennen, da wir uns in einer ganz offenbar aussichtslosen Sache nicht verrennen wollen.“

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DFB: Hoffenheim-Einspruch zurückgewiesen

Der Einspruch der TSG 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaspiels vom 18. Oktober gegen Bayer Leverkusen (1:2) wurde soeben vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) zurückgewiesen.

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, begründete die Entscheidung folgendermaßen: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallen gelassen. Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor.“

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DFB: Phantomtor wird heute verhandelt

Heute verhandelt das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) ab 10.30 Uhr im Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt am Main den Hoffenheimer Protest gegen die Wertung der Bundesligapartie gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013, dass die Gastgeber mit 1:2 verloren hatten. Die mündliche Verhandlung wird vom Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz geleitet.

Die Hoffenheimer legten fristgerecht Einspruch ein, nachdem der Kopfball von Leverkusens Angreifer Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Außennetz ins Tor geflogen und anschließend vom Unparteiischen Dr. Felix Brych aus München zum Zwischenstand von 0:2 für regulär erklärt worden war.

Bayer Leverkusen: Ohne Anwalt zum Sportgericht

Egal, wie das DFB-Sportgericht bezüglich des Phantomtors am Montag entscheiden wird, möchte Bayer Leverkusen das Urteil auf jeden Fall akzeptieren. Bayers Sportchef Rudi Völler erklärte nach dem souveränen 4:1-Erfolg gegen Schachtjor Donezk in der Champions League: „Wir werden keinen anwaltlichen Beistand mitnehmen, wir wollen und brauchen das nicht. Egal, was entschieden wird, wir werden das anstandslos akzeptieren.“

Die Verhandlung findet in Frankfurt am Main im Hermann-Neuberger-Haus des DFB statt, als Zeuge wird auch Bayers Torschützenkönig Stefan Kießling aussagen müssen. Kießling hatte in der 70. Spielminute den Ball ans Außennetz geköpft, von dort war er durch ein Loch ins Tor geflogen. Außerdem wird in Frankfurt neben Völler in Kießling auch noch Bayers Geschäftsführer Michael Schade anwesend sein. Völler: „Ich kann den Wunsch Hoffenheims nach einem Wiederholungsspiel absolut nachvollziehen, aber ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass es fairer wäre, wenn man nur die Restspielzeit herunterspielt.“

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