Schlagwort-Archive: Hans E. Lorenz

TSG Hoffenheim: Kein Einspruch nach Phantomtor-Urteil

Die TSG Hoffenheim wird nach dem Phantomtor-Urteil des DFB-Sportgerichts keine Revision gegen die Entscheidung beantragen. Am Montag hatte unter Vorsitz von Hans E. Lorenz das DFB-Sportgericht den Hoffenheimer Protest gegen die Spielwertung der Partie gegen Bayer Leverkusen (1:2) vom 18. Oktober als nichtig erklärt.

Die Kraichgauer hatten die DFB-Gerichtsbarkeit angerufen, weil der Kopfball von Leverkusens Angreifer Stefan Kießling zum 2:0 durch ein Loch im Außennetz ins Tor geflogen war. Schiedsrichter Dr. Felix Brych aus München erkannte den Treffer allerdings an.

Peter Rettig, Vorsitzender der TSG-Geschäftsführung, erklärte: „Wir haben uns nach intensiven Überlegungen schließlich dazu entschieden, auf den Weg in die nächsthöhere Instanz zu verzichten. Dieser Entschluss ändert nichts daran, dass wir die Entscheidung des Gerichts als falsches Signal für den Fußball insgesamt ansehen. Dennoch werden wir dieses Urteil anerkennen, da wir uns in einer ganz offenbar aussichtslosen Sache nicht verrennen wollen.“

Weiterlesen

DFB: Hoffenheim-Einspruch zurückgewiesen

Der Einspruch der TSG 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaspiels vom 18. Oktober gegen Bayer Leverkusen (1:2) wurde soeben vom Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) zurückgewiesen.

Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, begründete die Entscheidung folgendermaßen: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallen gelassen. Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor.“

Weiterlesen

DFB: Phantomtor wird heute verhandelt

Heute verhandelt das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) ab 10.30 Uhr im Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt am Main den Hoffenheimer Protest gegen die Wertung der Bundesligapartie gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013, dass die Gastgeber mit 1:2 verloren hatten. Die mündliche Verhandlung wird vom Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz geleitet.

Die Hoffenheimer legten fristgerecht Einspruch ein, nachdem der Kopfball von Leverkusens Angreifer Stefan Kießling in der 70. Minute seitlich durch ein Loch im Außennetz ins Tor geflogen und anschließend vom Unparteiischen Dr. Felix Brych aus München zum Zwischenstand von 0:2 für regulär erklärt worden war.