FC Bayern: Staatsanwalt lässt Klage gegen Uli Hoeneß zu

Ab März 2014 muss sich Uli Hoeneß wegen seiner mutmaßlichen Steuerdelikte vor dem Landgericht München II verantworten, der Staatsanwalt hat die Klage jetzt zugelassen. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts München II hat unter dem Aktenzeichen 68 Js 3284/13 vier Verhandlungstage angesetzt. Es stehen 3,2 Millionen € im Feuer, Hoeneß soll Steuern in dieser Höhe hinterzogen haben.

Hoeneß reagierte überrascht und erklärte, dass er kämpfen wolle. „Ich werde mit meinen Anwälten jetzt hart daran arbeiten, dass wir das Gericht überzeugen können. Ich hoffe, dass es eine gute Lösung für mich geben wird.“

Im Mai wurde sogar Haftbefehl gegen Hoeneß erlassen, gegen eine Kaution von 5 Millionen € wurde dieser außer Kraft gesetzt, er ist allerdings noch existent. Hoeneß musste sogar eine Razzia in seiner Villa am Tegernsee und seinen Büroräumen über sich ergehen lassen. Ihm droht sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung, da der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Jahr 2008 entschieden hatte, dass bei Steuerdelikten die über 1 Million € hinausgehen, nur noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich sei.

In Sportbild online erklärte Hoeneß: „Ich bin doch sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Januar bis jetzt von den Behörden für nicht wirksam erklärt wollen ist, wir wollen das Gericht aber von unseren Argumenten überzeugen.“

Nachdem die Pressestelle der 5. Strafkammer des OLG gegen 10.30 Uhr am Montagmorgen eine entsprechende Mitteilung an die Medien verschickt hatte, handelte auch der Aufsichtsrat des FC Bayern und verkündete seinerseits um 11.04 Uhr in einer Presseaussendung:

„Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll.Der Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein Rechtsgutachten über die Pflichtenlage des Aufsichtsrats im Steuerfall Uli Hoeneß eingeholt.

Das Gutachten des Gesellschaftsrechtlers Professor Gerd Krieger (Kanzlei Hengeler Mueller, Düsseldorf) und des Strafrechtsexperten Dr. Sven Thomas (Kanzlei TDWE Düsseldorf) kommt zu dem Ergebnis, dass es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Herrn Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen, sondern ihm das Vertrauen für die Fortführung seines Amtes auszusprechen. Professor Krieger und Dr. Thomas führen aus, dass die Aufsichtsratsmitglieder der FC Bayern München AG bei ihrer Entscheidung ausschließlich den Interessen dieser Gesellschaft verpflichtet sind und ihr Handeln danach zu bestimmen haben, wie sie dem Wohl der FC Bayern München AG am besten dienen.

Die für den Aufsichtsrat maßgeblichen Gesichtspunkte, dass sich Uli Hoeneß über 30 Jahre lang hervorragende Verdienste um den FC Bayern München erworben habe, dass er für den FC Bayern München eine wichtige Führungspersönlichkeit sei und dass er nach dem Ergebnis zweier vom FC Bayern München in Auftrag gegebener öffentlicher Umfragen von einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des FC Bayerns München eV unterstützt werde, seien sachgerechte Gesichtspunkte, die ohne Zweifel geeignet seien, die getroffene Entscheidung zu stützen.

Demgegenüber kenne das Gesetz für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung. Vielmehr gebe es hinreichend Beispiele für Fälle, in denen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder selbst börsennotierter Gesellschaften ihr Mandant behalten haben, obwohl ihnen der Vorwurf gemacht wurde, in anderen Lebensbereichen strafrechtliche Pflichten verletzt zu haben.Auch die Vorstellung, die im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG vertretenen Vorstandsmitglieder von deutschen Groß-Unternehmen müssten dafür sorgen, dass die FC Bayern München AG eine „zero tolerance“-Politik gegenüber Herrn Hoeneß verfolge, sei fehlerhaft. Eine solche Verpflichtung gebe es selbst in börsennotierten Aktiengesellschaften nicht, und schon gar nicht gebe es sie im Hinblick auf Pflichtverletzungen im Privatbereich.“

Hoeneß zeigte sich erleichtert über das Vertrauen der Club-Gremien: „Ich habe von Anfang an gespürt, dass ich in allen Sitzungen immer die 100-prozentige Unterstützung des Aufsichtsrats, der Fans und des Beirats hatte. Ich habe von Fans sehr viele Briefe bekommen, die mich als Präsident stützen. Ich habe als Privatmann diese Fehler begangen und stehe auch als Privatmann dazu. Ich glaube allerdings nicht, dass meine Arbeit für den FC Bayern darunter gelitten hat.“

Im Juli hatte Hoeneß noch erklärt, dass er wie 48.000 andere Deutsche eine Selbstanzeige gestellt habe „und ich weiß nicht, warum meine nicht gültig sein sollte.“ Hoeneß will in aller Ruhe abwarten, wie sich die Steueraffäre entwickelt und danach hinsichtlich seiner Ämter als Aufsichtsratsboss und Präsident des FC Bayern schauen, wie es weitergeht. Der zuständige Richter Rupert Heindl wird in Justizkreisen jedenfalls als „Richter knallhart“ betitelt…!

Bei dem 47-jährigen, der seit rund 18 Monaten der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II vorsitzt, wird Hoeneß nicht mit einem Promibonus rechnen können. Heindl gilt als sehr strenger Jurist. Dazu passt, dass sich die Wirtschaftskammer im Juni 2010 auf die Fahnen geschrieben hat, keinen Deal mehr zuzulassen, so dass seitdem Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft vor dieser Kammer nicht mehr stattgefunden haben. Deshalb kommt es dort auch in jedem Prozess zu einer Beweisaufnahme. Dies gilt auch für den Fall Uli Hoeneß, der ab 10. März 2014 dort verhandelt wird.

 

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