TSG Hoffenheim: Kein Einspruch nach Phantomtor-Urteil

Die TSG Hoffenheim wird nach dem Phantomtor-Urteil des DFB-Sportgerichts keine Revision gegen die Entscheidung beantragen. Am Montag hatte unter Vorsitz von Hans E. Lorenz das DFB-Sportgericht den Hoffenheimer Protest gegen die Spielwertung der Partie gegen Bayer Leverkusen (1:2) vom 18. Oktober als nichtig erklärt.

Die Kraichgauer hatten die DFB-Gerichtsbarkeit angerufen, weil der Kopfball von Leverkusens Angreifer Stefan Kießling zum 2:0 durch ein Loch im Außennetz ins Tor geflogen war. Schiedsrichter Dr. Felix Brych aus München erkannte den Treffer allerdings an.

Peter Rettig, Vorsitzender der TSG-Geschäftsführung, erklärte: „Wir haben uns nach intensiven Überlegungen schließlich dazu entschieden, auf den Weg in die nächsthöhere Instanz zu verzichten. Dieser Entschluss ändert nichts daran, dass wir die Entscheidung des Gerichts als falsches Signal für den Fußball insgesamt ansehen. Dennoch werden wir dieses Urteil anerkennen, da wir uns in einer ganz offenbar aussichtslosen Sache nicht verrennen wollen.“

Alexander Rosen, Direktor Profifußball der Hoffenheimer, ergänzte: „Wenn wir auch nur eine kleine Chance gesehen hätten, wären wir den Rechtsweg weitergegangen. Dass es diese Möglichkeit im bestehenden System nicht gibt, ist leider bereits in den Tagen vor der Verhandlung deutlich geworden. Es bleibt ein fader Beigeschmack.“

Und 1899-Cheftrainer Markus Gisdol konstatierte: „Ich bin natürlich enttäuscht, aber nicht überrascht. Wir werden nun nach vorne schauen und uns wie immer bestmöglich auf die anstehenden Herausforderungen konzentrieren.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert